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Anwalt für Handelsrecht und Gesellschaftsrecht in Wien – jetzt Termin für eine Rechtsberatung vereinbaren

Unser erfahrenes und kompetentes Kanzleiteam ist für Sie da.

Wann immer Kaufleute eine geschäftliche Beziehung eingehen, sind zahlreiche Gesetze zu beachten. Dies gilt für den Einzelhändler ebenso wie für große Konzerne. Auf dem facettenreichen Gebiet des Handelsrechts und Gesellschaftsrechts kennt sich die Kanzlei Mag. iur. Constantin-Adrian Nițu in Wien bestens aus. Wir beraten Sie ausführlich und vertreten Sie vor allen österreichischen Gerichten.

Was regelt das Handelsrecht?

Das Handelsrecht ist Teil des Zivilrechts und befasst sich mit den Handelsbeziehungen zwischen Kaufleuten. Es wird auch als Sonderrecht des Kaufmanns bezeichnet. Unterteilt wird das Handelsrecht in privatrechtliche sowie öffentlich-rechtliche Normen. Die privatrechtlichen Normen betreffen die Rechtsbeziehungen des Kaufmanns zu seinen Geschäftspartnern. Im Fokus der öffentlich-rechtlichen Normen stehen unter anderem der Kaufmannsbegriff, das Firmen- und Wettbewerbsrecht und das Bank- und Börsenrecht.

Welche Themen umfasst das Gesellschaftsrecht?

Teil des Zivil- und Handelsrechts ist das Gesellschaftsrecht. Dieses beschäftigt sich mit dem Vergleich der Rechtsnormen der unterschiedlichen Personenvereinigungen. Dazu gehören unter anderem die Gesellschaftsgründung sowie der Verkauf und die Vererbung von Gesellschaften.

Welche Unterschiede bestehen zwischen dem Handelsrecht und dem Steuerrecht?

Im Handels- und Steuerrecht ist die Bilanz für jeweils verschiedene Empfänger bestimmt. Während die Jahresbilanz im Steuerrecht an das Finanzamt geht, informiert die Handelsbilanz externe Adressaten über die Finanz-, Vermögens- und Ertragslage eines Unternehmens.

Lassen Sie uns jetzt über Ihren Fall sprechen. Gerne stehen wir Ihnen unter anderem auch im Arbeitsrecht, Erbrecht, Strafrecht oder Medizinrecht zur Verfügung.

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