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Anwalt für Strafrecht in Wien – wenden Sie sich an unsere Kanzlei!

Straf- und Pflichtverteidiger.

Sie haben eine Vorladung erhalten?

Gegen Sie wurde ein Haftbefehl erlassen?

Ihre privaten und geschäftlichen Räume oder Ihr Fahrzeug wurden durchsucht?

Dann nehmen Sie schnellstmöglich Kontakt zu einem Anwalt für Strafrecht auf! Die Kanzlei Mag. iur. Constantin-Adrian Nițu in Wien ist für Sie da, wenn Ihnen eine der folgenden Straftaten vorgeworfen wird:

  • Mord
  • Körperverletzung
  • Drohung
  • Nötigung
  • Sexualdelikt
  • Suchtmittelgesetz / Drogendelikt
  • Wirtschaftsdelikt
  • Verleumdung
  • Üble Nachrede
  • Schwere Brandstiftung
  • Urkundenfälschung
  • Bestechung
  • Betrug
  • Raub
  • Geiselnahme
  • Menschenhandel

Sofort-Hilfe bei Vorladung, Festnahme, Untersuchungshaft oder Hausdurchsuchung

Bleiben Sie ruhig und machen Sie keine unüberlegten Aussagen. Nutzen Sie Ihr Schweigerecht, bis Sie anwaltlich beraten wurden. Eine vorschnelle Aussage lässt sich später oft nicht mehr korrigieren.

Kontaktieren Sie uns telefonisch unter 01 5031910 oder per E-Mail an , wir melden uns so schnell wie möglich bei Ihnen zurück.

Welche Aufgaben übernimmt der Anwalt für Strafrecht?

Werden Sie einer Straftat bezichtigt, sollten Sie so früh wie möglich einen Rechtsanwalt beauftragen, der Ihnen in allen Phasen des Strafverfahrens zur Seite steht. Grundsätzlich haben Sie als Beschuldigter das Recht, die Aussage während des gesamten Strafverfahrens zu verweigern. Von Ihrem Schweigerecht sollten Sie unbedingt Gebrauch machen, wenn Sie noch keinen Anwalt beauftragt haben.

Wir sind Strafverteidiger und Pflichtverteidiger zugleich. Ein Pflichtverteidiger wird dem Angeklagten gestellt, wenn er noch keinen eigenen Anwalt berufen hat, ein Rechtsbeistand aber bereits erforderlich ist. Unsere Aufgabe ist es, Sie in allen Bereichen des Verfahrens zu beraten, Sie vor Gericht zu verteidigen, die Akten einzusehen und so eine optimale Verteidigungsstrategie aufzubauen. Ziel der Verteidigung ist es, eine möglichst milde Strafe zu erzielen, auch wenn die Schuld bereits erwiesen ist.

Weitere wichtige Fragen und Antworten zum Strafrecht:

Wer trägt die Beweislast im Strafverfahren?
In einem Strafprozess ist der Sachverhalt auf Amtswegen zu ermitteln.

Wann wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet?
Ein Ermittlungsverfahren wird eingeleitet, wenn die Polizei oder die Staatsanwalt-Hinweise auf das Vorliegen einer Straftat hat.

Rufen Sie uns an, schreiben Sie eine E-Mail oder schicken Sie eine Nachricht über das Kontaktformular, wenn Sie einen Strafverteidiger brauchen.

Termin vereinbaren

Rufen Sie uns unter 01 5031910 an oder schreiben Sie an .
Kanzlei: Prinz-Eugen-Straße 70/1/3, AT-1040 Wien

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